Mo, 15.03 – Demo zum
“Tag gegen Polizeibrutalität”
organisiert von der Roten Hilfe Gießen

Beginn und Treffpunkt: 12.00 Berliner Platz (voraussichtliches Ende 13.15)
Lokaler Hintergrund dieser Demonstration: Am selben Tag, 13.30 Uhr findet im Amtsgericht der zweite Prozesstermin gegen einen Schüler statt. Er wurde im Rahmen einer Schülerdemonstration im Juni 2009 in Gießen vorübergehend festgenommen. Der Vorwurf lautet auf, “Öffentliche Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB). Den Hintergrund beschreibt die Solidaritätsgruppe um den Betroffenen folgendermaßen:
Am 16.06.2009 fand in Gießen eine Demonstration im Rahmen des bundesweiten Bildungsstreiks statt, die im Nachhinein für ein großes mediales Echo gesorgt hatte. Die anfangs – auf Grund geringer Polizeipräsenz – friedliche Demonstration endete durch gewaltsame Polizeiübergriffe, dessen Ende die Festnahme eines Bildungsstreikaktivisten vor dem Neustädter Tor darstellte. Dabei leugnet es auch die Gießener Polizei nicht, dass die Festnahme “unter Einsatz körperlicher Gewalt” durchgeführt wurde. Dem Angeklagten wird die “öffentliche Aufforderung zu Straftaten” (§111 StGB) vorgeworfen. Doch die vermeintliche Aussage des Angeklagten, sich in die Galerie zu begeben um dort alles “kurz und klein zu schlagen”, wie sie von verschiedenen Zeitungen veröffentlicht wurde, wird selbst auch durch einige Polizeizeugen widerlegt, die jedoch bewusst nicht zu der Verhandlung eingeladen werden. Dass es der Polizei an dem Tag der Festnahme nur darum ging, ein “schwarzes Schaf” zu kreieren, mit dessen Hilfe man die gewalttätigen Übergriffe im Vorhinein legitimieren kann, ist unserer Meinung nach ersichtlich.









Der hier vorgetragenen Einschätzung kann ich nicht folgen. Ich musste bereits mehrfach während bzw. in Anschluss an studentische Vollversammlungen oder ähnliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Bildungsstreik erleben, wie offen darüber diskutiert wurde, wie man das Recht brechen könne. Verschiedene Plakate von Bildungsstreik-Gruppen, die auch in Marburg hängen, vermitteln einen aggressiven Eindruck. In Diskussionsveranstaltungen mit Bildungsstreik-Aktivisten ist es immer wieder vorgekommen, dass die Einhaltung der Strafgesetze nicht vorbehaltlos als Grenze demokratischen Protestes eingestuft wurde.
Nach all diesen persönlichen Eindrücken habe ich großen Zweifel daran, dass das Vorgehen der Polizei willkürlich darauf gerichtet ist, ein “schwarzes Schaf” an den Haaren herbei zu ziehen.
Ich kenne den vorliegenden Fall nicht. Ich habe aber ein ausgesprochenes Vertrauen in die deutschen Gerichte, dass es zu strafrechtlichen Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Bildungsstreik nur kommt, soweit tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt.
Dieses Vertrauen ist jedenfalls größer als das in die Propaganda des Bildungsstreiks.